Heiraten im Ausland

Das Heiraten im Ausland gibt dem größten Fest des Lebens einen ganz eigenen Touch. Es sollte jedoch gut überlegt sein, denn sicher werden nicht alle Freunde und Familienmitglieder kommen können. Eine gute Planung ist Basis für eine gelungene Hochzeit, das gilt im Ausland ganz besonders.
Exotische Hochzeitsfeiern
Die tollen und extravaganten Zeremonien können ein Grund sein, im Ausland in den Stand der Ehe zu treten. In den kanadischen Rockies kann man mit den Skiern an den Füßen heiraten, in Australien im Heißluftballon oder in Sri Lanka auf dem Elefanten.
Beliebt sind Trauungen auf hoher See, z.B. auf einem Kreuzfahrtschiff. Das Spektrum der möglichen Zeremonien ist unendlich. Es werden Erinnerungen entstehen, die durch das Leben begleiten.
Viel Organisationsaufwand
Ihr Organisationstalent sollte ausgeprägt sein, wenn sie im Ausland heiraten. Zwar geht es oft unbürokratischer zu, als in Deutschland, trotzdem brauchen die Heiratswilligen zahlreiche Dokumente, Urkunden und Papiere.
Die Anforderung und Übersetzung kostet Zeit und Geld. In vielen Ländern unterscheiden sich die Bedingungen für die Ehe wesentlich von denen in Deutschland. Frühzeitige Information schafft Klarheit. Grundsätzlich ist es so, dass im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland gelten.
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Die Ehe muss jedoch in der im jeweiligen Land üblichen Ordnung geschlossen werden.
Eine exotische Zeremonie allein reicht nicht aus. Nachdem die rechtsgültige Hochzeit im Ausland absolviert wurde, sollten die Eheleute diese in Deutschland registrieren lassen. Das spart später Wege und Unannehmlichkeiten.
Grundlage dafür sind die Heiratsdokumente mit der „Apostille“. Das ist die Unterschrifts- und Echtheitsbeglaubigung der Behörden. Sie kann im Ausland auch vom Deutschen Konsulat ausgestellt werden. Die Eintragung kann dann am Wohnortstandesamt in der Bundesrepublik erfolgen.
Dokumente frühzeitig beantragen und sammeln
Die Bedingungen für die Hochzeit variieren von Land zu Land,. Bestimmte Dokumente sind aber grundsätzlich nötig.
- Reisepass
- Die Geburtsurkunde, sie ist beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich.
- Eine Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, diese erstellt die örtliche Einwohnerbehörde.
- Bei nicht volljährigen Partnern, in manchen Ländern gilt man erst mit 21 Jahren als volljährig, wird eine vom Notar beglaubigte Zustimmung der Eltern erforderlich und eine Befreiung vom Erfordernis der „Ehemündigkeit“, die das Vormundschaftsgericht ausfüllt.
- Bei Geschiedenen wird die Scheidungsurkunde benötigt, außerdem die Heiratsurkunde und Familienbuchabschrift mit der Beurkundung der Eheauflösung.
- In einigen Ländern ist es nötig, dass die Scheidung der Frau 300 Tage her ist, bevor sie wieder heiratet.
- Verwitwete Ehepartner benötigen die Sterbeurkunde des Partners.
- Mitunter wird eine Übersetzung aller Dokumente ins Englische verlangt, die ein Notar beglaubigen muss und die zwei Monate vorher ins Land der Eheschließung geschickt werden müssen.
- Beglaubigungen der Heiratsurkunden müssen im Heiratsland ausgestellt werden.
Es lohnt sich, die Dokumente frühzeitig zu besorgen und sich gut beraten zu lassen. So beginnt der Start in die Zweisamkeit harmonisch und legt eine guten Grundstein.